Liebe Bad Homburger,
das Corona-Virus führt derzeit nicht nur zu massiven Einschnitten im Alltag, es bedroht auch zahlreiche lokale Dienstleister in ihrer Existenz. Leider führt die aktuelle Verunsicherung in der Bevölkerung dazu, dass in nahezu allen Dienstleistungsbereichen Aufträge abgesagt und weniger neue Aufträge erteilt werden. Auch wir sind davon nicht verschont. Wir möchten Euch in dieser Situation bestmöglich unterstützen und arbeiten weiterhin daran, neue potenzielle Kunden für Euch zu finden und führen regelmässige Gespräche, wie wir digital in dieser Situation gegen steuern können. Darüber hinaus haben wir Euch Information zu den aktuellen Hilfsmaßnahmen des Staats zusammengestellt, mit Hinweisen wie ihr diese in Anspruch nehmen könnt.
Zahlreiche Hilfsangebote wurden von der Politik bereits angekündigt, einige sind aber noch nicht in Kraft getreten. Auch die konkrete Umsetzung ist in manchen Fällen noch unklar, zumal sich die Lage fast täglich ändert. In der folgenden Übersicht stellen wir Euch deshalb einige Maßnahmen und Angebote vor, die geschaffen wurden, um die Auswirkungen der Krise für Euch zu mildern:
Soforthilfen
Die Bundesregierung hat umfassende Soforthilfen für kleine Unternehmen, Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe angekündigt. Diese Hilfsgelder sind als Zuschüsse angelegt. Das heißt, ihr müsst das Geld nicht zurückzahlen – anders als zum Beispiel bei Überbrückungskrediten.
Die Soforthilfen gelten für alle Wirtschaftsbereiche und sind, was die Unternehmen angeht, auf Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten beschränkt. Insgesamt stehen 50 Milliarden Euro zur Verfügung. Falls ihr wegen Corona Einnahmeausfälle habt und deshalb nun in finanziellen Schwierigkeiten seid, könnt ihr folgende Hilfsgelder beantragen:
- bis 9000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten
- bis 15.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten
Die Anträge müssen bei den zuständigen Landesbehörden gestellt werden. Unter folgenden Links findet ihr alle Informationen zur Antragstellung für Euer jeweiliges Bundesland:
- Bayern (Antragstellung jetzt möglich)
- Baden-Württemberg (Antragstellung jetzt möglich)
- Berlin (Antragstellung jetzt möglich)
- Brandenburg (Antragstellung jetzt möglich)
- Bremen (Antragstellung jetzt möglich)
- Hamburg (Antragstellung jetzt möglich)
- Hessen (Antragstellung jetzt möglich)
- Mecklenburg-Vorpommern (Antragsstellung jetzt möglich)
- Niedersachsen (Antragstellung jetzt möglich)
- Nordrhein-Westfalen (Antragstellung jetzt möglich)
- Rheinland-Pfalz (Antragstellung jetzt möglich)
- Saarland (Antragstellung jetzt möglich)
- Sachsen (Antragstellung jetzt möglich)
- Sachsen-Anhalt (Antragstellung jetzt möglich)
- Schleswig-Holstein (Antragstellung jetzt möglich)
- Thüringen (Antragstellung jetzt möglich)
Wie genau die Antragstellung abläuft, ist von Bundesland zu Bundesland komplett unterschiedlich geregelt. In einigen Bundesländern gibt es zudem die Möglichkeit, auch für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern Soforthilfen zu erhalten. Weitere Informationen zu diesem Thema findet ihr ebenfalls in den Links oben.
Kurzarbeit
Solltet ihr ein Unternehmen mit mindestens einem sozialversicherungspflichtigen Angestellten führen, habt ihr die Möglichkeit für wenig beschäftigte Mitarbeiter Kurzarbeit zu beantragen. So könnt ihr die Arbeitsplätze sichern, aber gleichzeitig Euer finanzielles Risiko senken.
Unternehmen können für diese Mitarbeiter Lohnkosten und Sozialabgaben von der Bundesagentur für Arbeit bezahlen lassen. Dort ist auch der Antrag für Kurzarbeit einzureichen.
Weitere Infos zum Thema Kurzarbeit:
https://www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus
Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?
Das Kurzarbeitergeld berechnet sich nach dem Netto-Entgeltausfall. Beschäftigte in Kurzarbeit erhalten grundsätzlich 60 Prozent des pauschalierten Netto-Entgelts. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt, beträgt das Kurzarbeitergeld 67 Prozent des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts. Die maximale gesetzliche Bezugdauer beträgt 12 Monate.
Diese Tabellen helfen Ihnen bei der Berechnung:
- Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes 2020
- Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes für Geringverdiener 2020
Hinweis und Testing
Eine schwierige wirtschaftliche Entwicklung oder auch ein unvorhersehbares Ereignis kann Kurzarbeit in Eurem Betrieb notwendig machen. Mit Kurzarbeitergeld können die daraus folgenden Entgeltausfälle in Teilen ausgeglichen werden. Beschäftigte in Kurzarbeit können die Leistung maximal 12 Monate lang beziehen.
Seit dem 20.04.2020 testen wir im Rahmen von Beratungsleistungen das Jobcenter und versuchen uns via Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion einzuloggen, allerdings ohne Erfolg. Es erscheint ein Fenster mit der Information, „Bitte achten Sie darauf, dass die AusweisApp2 gestartet wurde“, allerdings geht der Link ins Leere.
Steuerliche Liquiditätshilfe
Ihr habt zahlreiche Möglichkeiten beim Thema Steuern in der aktuellen Situation Geld zu sparen. So könnt ihr zum Beispiel einen Antrag auf Steuerstundungen oder einen Antrag auf Herabsetzung der Steuervorauszahlungen stellen.
Zudem verzichten die Finanzbehörden bis zum 31.12.2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen bzw. Säumniszuschläge, sofern Euer Unternehmen Steuerschulden hat und von der Corona-Krise betroffen ist.
Falls ihr mit einem Steuerberater zusammenarbeitet, empfehlen wir Euch, sich mit diesem über Eure Situation und Maßnahmen zur Sicherung Eurer Liquidität zu unterhalten. Ferner findet ihr auf den Webseiten der meisten Finanzämter Informationen zu Finanzhilfen.
Corona-Schutzschild
Die Bundesregierung hat ein umfassendes Hilfsprogramm für Unternehmen und Selbstständige aus allen Branchen angekündigt. Klingt schon einmal sehr gut. Dieses wird über die staatliche Förderbank KfW aufgelegt. Insgesamt stehen 460 Milliarden Euro an Hilfsmitteln zur Verfügung für wirtschaftlich Betroffene der Coronakrise. Bei Bedarf kann das Schutzschild um weitere 90 Milliarden Euro aufgestockt werden.
Teil des Hilfsprogramms sind Unternehmerkredite für Unternehmen, die mindestens 5 Jahre am Markt sind und Gründerkredite für Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind. Außerdem legt die KfW ein Sonderprogramm zur Liquiditätssicherung auf, dieses muss aber noch von der EU genehmigt werden.
Da die KfW keine eigenen Filialen hat, läuft die Beantragung über Eure Hausbank. Auf der Webseite der KfW findet ihr alle weiteren Informationen zu diesem Thema.
Maßnahmen für Solo-Selbstständige
Für Solo-Selbstständige wird als Sofortmaßnahme die Grundsicherung mit dem Hilfspaket der Bundesregierung ergänzt und für die Dauer der Krise wird zudem die Vermögensprüfung ausgesetzt. Außerdem werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Miete in jedem Fall als angemessen anerkannt – egal wie hoch die Miete ist. Das Gesetz gilt zunächst bis zum 30. Juni 2020.
Darüber hinaus könnten Selbstständige in der derzeitigen Situation Anspruch auf Leistungen aus einer Arbeitslosenversicherung haben, sofern sie eine solche freiwillig abgeschlossen haben. Kontaktieren Sie in diesem Fall die Bundesagentur für Arbeit und klären Sie, ob die derzeitige Situation abgedeckt ist.
Hilfsangebote auf Landesebene
Neben den bereits genannten Maßnahmen, laufen gerade zahlreiche weitere Liquiditätsprogramme auf Landesebene an:
- Unternehmen in Berlin erhalten zum Beispiel bei der IBB Unterstützung: https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/
liquiditaetshilfen-berlin.html - In Bayern hat die Landesregierung einen Liquiditätsfonds aufgelegt und zahlreiche weitere Maßnahmen angekündigt: https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/
- Die Regierung in Nordrhein Westfalen hat ebenfalls bereits reagiert:https://www.land.nrw/sites/default
/files/asset/document/20200319_massnahmenpaket_
corona_final_mwide.pdf
Da sich die Lage hier sehr dynamisch entwickelt, empfehlen wir Euch sich für unser Bundesland auf der Webseite des jeweiligen Landesministeriums zu informieren.
Anspruch auf Verdienstausfall
Falls ihr Euch selbst mit dem Coronavirus infiziert habt, beziehungsweise eine gewisse Zeit in Quarantäne (vom Gesundheitsamt angeordnet) verbracht habt, besteht für Euch ein Anspruch auf Verdienstausfall. Wie hoch die Hilfsgelder hier ausfallen, hängt von Eurem vorherigen Jahresverdienst ab. Wendet Euch hier an die örtliche Agentur für Arbeit.
Allgemeine Tipps und wichtige Kontaktdaten
Bei offenen Fragen solltet ihr auf jeden Fall Euren Steuerberater kontaktieren. Häufig klären sich in einem solchen Gespräch bereits die drängendsten Themen.
Falls ihr nicht regelmäßig die Dienste eines Steuerberaters in Anspruch nehmt, lohnt sich auch eine Kontaktaufnahme mit der Agentur für Arbeit oder dem Finanzamt. Grundsätzliche Informationen erhält ihr zudem telefonisch unter der Hotline 030 18615 1515 des Bundeswirtschaftsministeriums.
Ebenfalls informieren die lokalen IHK und HWK fortlaufend Ihre Mitglieder über die aktuellen Entwicklungen und haben häufig eine Hotline eingerichtet.
Soweit es geht, informieren wir an dieser Stelle fortlaufend zum Thema Finanzhilfen in der Coronakrise in Bad Homburg und damit Hessen. Dieser Audiobeitrag soll in den nächsten Tagen laufend für Euch aktualisiert werden.
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