Maskenpflicht in der Louisenstraße gilt weiter [bis 15.06.21]

Auch angesichts der Lockerungen in Stufe 2 der Corona-Verordnung des Landes Hessen gilt in der Louisenstraße die Maskenpflicht weiter. Darauf weist die Stadt Bad Homburg v. d. Höhe hin. Die vom Hochtaunuskreis für mehrere Innenstädte verfügte Pflicht gilt in Bad Homburg zwischen Ferdinandstraße und Haingasse einschließlich der Plätze. Die Stadtpolizei kontrolliert in der Fußgängerzone ebenso wie die Einhaltung der im Hochtaunuskreis geltenden Reglungen in Gastronomie und Einzelhandel. Ziel ist ein weiteres Sinken der Infektions-Zahlen oder mindestens die Stabilisierung auf niedrigem Niveau. Über die in Stufe 2 geltenden Bestimmungen finden sich Informationen auf hessen.dehochtaunuskreis.de und bad-homburg.de.

Die Stadtverwaltung berät außerdem weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung, um zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger die Bildung von Schlangen in Stoßzeiten zu vermeiden. Termine können mit den zuständigen Bereichen vereinbart werden. Die Rufnummern und Mailadressen stehen auf der Internetseite der Stadt. Für das Stadtbüro können Termine unter anderem für Ausweis- oder Meldeangelegenheiten direkt im Internet gebucht werden. Ein Formular dafür ist auf der Startseite von www.bad-homburg.de verlinkt.

Aktuell: Update 15. Juni 2021

Die Maskenpflicht auf der Louisenstraße entfällt ab heute. Die Maskenpflicht wird im Innenstadt-Bereich aufgehoben. Damit tritt die neue Verfügung des Hochtaununskreises in Kraft. Weiterhin ist das freiweillige Tragen von Masken möglich, für den Besuch von Geschäften und die Nutzung des ÖPNV brauchen die Menschen weiterhin die Masken.




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