Insgesamt 51 Altpapiercontainer im Stadtgebiet von Bad Homburg sind so beschädigt, dass eine Entleerung nicht mehr gefahrlos möglich ist. Das hat das seit 1. August 2017 mit der Entleerung beauftragte Unternehmen festgestellt. Dessen Beschäftigte leeren deshalb lediglich die 21 intakten Container.

Wir haben uns auf den Weg gemacht, um die Problematik der Altpapiercontainer nachzugehen. Hier sind unsere Ergebnisse (gesehen in 61352 Ober-Eschbach).



Der Betriebshof beabsichtigt, die Abfuhr durch eine häufigere Leerung der blauen Tonnen in den Haushalten sicherzustellen. Der Takt soll von vierwöchig auf 14-tägig umgestellt werden. Derzeit stehen Altpapiertonnen bei rund 70 Prozent der Wohngebäude. Wer keine blaue Tonne oder zu viel Altpapier hat, kann gebündeltes Papier an Abfuhrtagen am Straßenrand bereitstellen. Das Abfuhrunternehmen, das die Tonnen leert, sammelt auch die Bündel ein.

Die defekten Container gehören der Firma, die bis Ende Juli Altpapier entsorgt hat. Sie sollten beim Wechsel des Abfuhrunternehmens gegen neue Behälter ausgetauscht werden. Nachdem die Stadtverordnetenversammlung dafür gestimmt hatten, die flächendeckende Einführung von Unterflurcontainern zu prüfen, sollte das Ergebnis abgewartet werden, bevor das Geld in neue Container investiert wird. Der Betriebshof vereinbarte mit dem alten Auftragnehmer, dass dessen Container stehen bleiben. Der neue Auftragnehmer lehnte die Entleerung bei 51 Behältern allerdings dann Anfang August ab. Die defekten Container werden seit vergangener Woche abgebaut.

Der gebührenfreie 14-Tage-Takt bei der Abfuhr der blauen Tonnen soll spätestens vom 1. Oktober an praktiziert werden. Der Betriebshof weist auf die weiterhin mögliche Entsorgung von Altpapier-Bündeln hin, die an Abfuhrtagen am Straßenrand aufgestellt werden. Wenn Grundbesitzer eine kostenlose blaue Tonne beantragen wollen,  können sie dies auch online über die Seite www.bad-homburg.de/betriebshof tun. Das Formular zur An-, Um- und Abmeldung von Tonnen findet sich über die Menüpunkte Abfallmanagement und Abfallentsorgung. Es muss vom Grundstückseigentümer oder dem jeweiligen Verwalter unterschrieben werden.
Bilder: Veronika von Tsurikov


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