Endlich ist er da -der Bad-Homburg-Pass

Der Bad-Homburg-Pass ist da. Anträge nimmt die Stadtverwaltung ab dem 25. Mai an im Rathaus entgegen. Ausgegeben wird der Pass an Einwohnerinnen und Einwohner, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen oder über ein geringes Einkommen verfügen. Inhaber erhalten Ermäßigungen unter anderem auf Stadtbus-Monatskarten, Kurse der Volkshoch- und der Musikschule, den Eintritt bei Veranstaltungen und Angebote von Bad Homburger Vereinen.

Die Einführung des Bad-Homburg-Passes geht auf einen Beschluss der Stadtverordneten zurück. Die Politiker hatten sich am 17. Dezember 2009 einstimmig dafür ausgesprochen, die auf mehrere Programme verteilten Leistungen in einem Pass zusammenzuführen und den Kreis der Anspruchsberechtigten um Geringverdiener zu erweitern. Mit dem Beschluss stellten sie auch 350.000 Euro für das Jahr 2010 bereit.

„Wir gehen davon aus, dass dieses jetzt vorliegende Paket von denen, die es beantragen können, auch angenommen wird“, sagt der Sozialdezernent, Stadtrat Dieter Kraft. Er rechnet mit insgesamt bis zu 600 Anträgen. Die Stadt geht davon aus, dass viele Anfragen in den ersten Tagen eingehen und hat deshalb die Öffnungszeiten der Bad-Homburg-Pass-Stelle bis 28. Mai auf täglich 8-17 Uhr erweitert. Anschließend gelten die üblichen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung: Montag, Mittwoch und Freitag 8-12 Uhr sowie Mittwoch 14-17 Uhr.

Wer bekommt den Pass?

Der Bad-Homburg-Pass wird an Personen ausgegeben, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (zum Beispiel Hartz-IV-Empfänger) oder XII (zum Beispiel Grundsicherung im Alter) oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Außerdem erhalten Einwohnerinnen und Einwohner mit einem geringen Einkommen den Pass. Die Stadt rechnet bei diesen Anträgen den Bedarf für die Lebenshaltungskosten – 718 Euro für den Haushaltsvorstand und 252 Euro für jedes weitere Familienmitglied – sowie die Kosten für die Unterkunft zusammen. Ist dieser Betrag höher als die Summe der Netto-Einkünfte aller Familienmitglieder, gilt das Einkommen als gering.

Wie wird ein Antrag gestellt?

Antragsformulare gibt die Stadt über die Bad-Homburg-Pass-Stelle aus. Wer als Leistungsempfänger einen Antrag stellt, legt das ausgefüllte Formular zusammen mit einem Bewilligungsbescheid des Kreises für die Leistungen nach SGB II, XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz vor. Wer als Geringverdiener einen Antrag stellt, legt den Mietvertrag sowie den Nachweis über das gesamte Familiennettoeinkommen und das Vermögen vor. Auskunft dazu gibt die Bad-Homburg-Pass-Stelle.

Welche Vergünstigungen gibt es?

– Die Stadt übernimmt die Kosten für Stadtbus-Monatskarten zu 75 Prozent.
– Bad-Homburg-Pass-Inhaber erhalten zwei Gutscheine für Kurse an der Volkshochschule und der Musikschule. Die Kurse sind bei Vorlage eines Gutscheins um 80 Prozent günstiger. Die Stadt übernimmt außerdem bei Musikschulkursen die Leihgebühr für Instrumente.
– Der Eintritt zu städtischen Veranstaltungen kostet bei Vorlage des Passes die Hälfte und beträgt maximal 6 Euro für Erwachsene (Kinder: drei Euro).
– Für Veranstaltungen der Kur- und Kongress-GmbH gibt es pro Saison vier Gutscheine. Bei Vorlage beträgt der Eintritt 6 Euro. Die Gutscheine zählen ebenfalls für die Reihe „Fugato“.
– Der städtische Fachdienst Förderung junger Menschen bietet Kindern und Jugendlichen mit Bad-Homburg-Pass ermäßigte Preise für Ferienfreizeiten und die Ferienkarte kostenlos an. Kursgebühren können ermäßigt werden.
– Erwachsene können das Seedammbad zum Eintrittspreis von Jugendlichen nutzen.

Wo gibt es den Pass?

Beim Magistrat der Stadt Bad Homburg im Rathaus, Rathausplatz 1, Zimmer 129. Auskunft: Birgit Steins, Telefon 06172/100-5045.


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