Wie war das doch gleich mit Zucht und Ordnung? Stadtregeln bestimmen künftig das Miteinander in Bad Homburg v.d.Höhe. Der Magistrat hat zugestimmt, die Stadtverordneten werden nach den Sommerferien über das Regelwerk beraten und entscheiden.

„Jede Gemeinschaft braucht ein Minimum an Regeln. Mit der neuen Satzung beschränken wir uns auf das Notwendigste für das Zusammenleben. Sie fällt deutlich schlanker aus als die Regelwerke vergleichbarer Kommunen“, sagt Stadtrat Peter Vollrath-Kühne.

Der neue Name „Stadtregeln“ für die bisher Gefahrenabwehrverordnung genannte Satzung zeigt zudem auf den ersten Blick ihren Charakter. „Die genannten Ordnungswidrigkeiten stellen keine Gefahr im Sinne einer Bedrohung dar. Deshalb hat der alte Name häufig zu Missverständnissen geführt. Die Stadtregeln sind eine Richtlinie für ein Zusammenleben, die ein respektvolles Verhalten im täglichen Umgang miteinander einfordert. Der Alltag unserer Ordnungspolizei zeigt leider immer wieder, dass solche Regeln tatsächlich erforderlich sind, und ein Appell an die Vernunft alleine leider nicht reicht“, so der Stadtrat. Der Begriff „Gefahrenabwehrverordnung“, nach § 78 Nr. 2 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorgeschrieben, taucht in Bad Homburg künftig nur noch in der Unterzeile auf. Ohne diesen Begriff wäre die Satzung allerdings ungültig.

Der Fachbereich Öffentliche Ordnung hat vor der Vorlage der neuen Satzung jede einzelne Vorschrift überprüft. Gestrichen wurden Bestimmungen, die bereits nach den Rechtsvorschriften des Bundes und des Landes ein Eingreifen der Ordnungspolizei möglich machen. Dazu zählen zum Beispiel die Vorschriften über offenes Feuer im Freien. Gestrichen hat die Stadt außerdem Sachverhalte, die geregelt waren, aber nicht mehr als Problem auftreten, zum Beispiel das Verbot von Skybeamern zum Schutz wild lebender Tiere. Andere Regelungen sind in der neuen Fassung sehr viel kürzer formuliert als zuvor.

Die Stadt hat zudem mit dem Kleinen Tannenwald und dem Forstgarten zwei wiederhergestellte Flächen der Landgräflichen Gartenlandschaft und mit den Grillplatz Buschwiesen eine Freizeitfläche in die Liste der Grünbereiche aufgenommen, die besonders geschützt sind. Genannt waren darin bisher bereits der Kurpark, der Jubiläumspark und der Schlosspark.

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