Wer nach dem 1. November einen neuen Personalausweis beantragt, wird wesentlich höhere Gebühren zahlen müssen als bisher. Er erhält dann nämlich ein neues Dokument, das mit einer Chipkartenfunktion ausgestattet ist. Für den neuen Ausweis im Scheckkartenformat sind – bundeseinheitlich in allen Städten und Gemeinden – 28,80 Euro statt bisher 8 Euro fällig. Wer noch nicht 24 Jahre alt ist, muss 22,80 Euro bezahlen. Das Bundesministerium des Innern, das die Preise festsetzt, begründet sie mit höheren Kosten für die Produktion.

Die Städte und Gemeinden führen ihrerseits 22,80 Euro pro Ausweis für Verwaltungs- und Produktionskosten an die Bundesdruckerei ab. Unterm Strich bleibt also zur Deckung der Personal- und Sachkosten ein kleiner Betrag in den Stadtkassen hängen – jedoch nicht bei Ausweisen für Personen unter 24 Jahren, denn da geht die Rechnung gerade null auf null auf.

Das neue Scheckkartenformat erobert den Personalausweis – ab November 2010 wird er Realität.

Das neue Scheckkartenformat erobert den Personalausweis – ab November 2010 wird er Realität.

Die höheren Produktionskosten sind unter anderem darin begründet, dass der neue Personalausweis nicht nur als Ausweisdokument dient, sondern auch elektronische Funktionen hat, die sogar auf Wunsch erweitert werden können. So sind beispielsweise alle auf der Karte aufgedruckten Informationen einschließlich des Passbildes auf einem integrierten Chip elektronisch gespeichert. Dadurch können die Daten mit einem Kartenlesegerät für Internetnutzungen übertragen werden. Onlinegeschäfte werden damit sicherer und schneller, denn für Bestellungen, Hotelbuchungen, Versicherungsangelegenheiten und viele andere Dienstleistungen, die übers Internet abgewickelt werden können, besteht so eine sichere Identifikationsmöglichkeit. Die missbräuchliche Nutzung und Betrugsmöglichkeiten sollen so einschränkt werden.

Die neue Karte kann außerdem auf Kosten des Inhabers mit einer Signaturfunktion versehen werden, damit rechtsgültige elektronische Unterschriften unter Dokumente – zum Beispiel Anträge an Behörden – online übermittelt werden können.


Wer demnächst einen neuen Ausweis braucht, sollte sich schon jetzt überlegen, ob er bis zur Einführung des neuen, dann aber teureren Dokumentes wartet oder noch bis Freitag, 29. Oktober, den Ausweis in der bisherigen Form beantragt. Denn ein Auswahlrecht besteht nicht. Wer also auf die neuen Funktionen und das Scheckkartenformat gut verzichten kann und stattdessen lieber 20 Euro sparen möchte, ist gut beraten, noch schnell den alten Ausweis zum „Schnäppchenpreis“ von 8 Euro zu beantragen. Das geht auch, wenn der bisherige Ausweis noch nicht abgelaufen ist. Es reicht, wenn er nur noch weniger als ein Jahr gültig ist. Auch Personalausweise, die noch eine längere Gültigkeitsdauer haben, können schon vorzeitig noch zum alten Preis erneuert werden, wenn sie beispielsweise beschädigt oder aus irgendeinem Grunde nicht mehr gut lesbar sind. Auch, wenn die äußere Erscheinung des Ausweisinhabers nicht mehr mit dem Passbild übereinstimmt, empfiehlt sich ein vorzeitiger Antrag.

Wer übrigens 16 Jahre oder älter ist und bisher noch keinen Personalausweis hat, erhält seinen ersten „Perso“ in der bisherigen Form sogar noch umsonst, wenn er ihn bis 29. Oktober beantragt. Diese Sonderregelung gibt es ab 1. November beim neuen Personalausweis nicht mehr.

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